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Vertragsfreiheit
1. Abschlussfreiheit
- jeder kann mit einem anderen Vertrag schließen (Positiv)
- niemand muss mit einem anderen Vertrag schließen (Negativ)
Ausnahmen
- Kontrahierungszwang, weil Daseinvorsorge (Pers.dienstleistung, Postdienstl.)
- wenn Ablehnung sittenwidrig wäre
2. Inhaltsfreiheit
- Gestaltungsfreiheit, Ausnahmen: zwingendes Recht
- Formfreiheit, d.h. schriftlich, mündlich ....), Ausnahme: Gesetz schreibt anderes vor
3. Aufhebungs- und Änderungsfreiheit
- pacta sunt servanda, Ausnahmen, Dauerschuldverhältnisse (Darlehen 488, Miete 535) => gesetzl. Regelungen
- jeder kann mit einem anderen Vertrag schließen (Positiv)
- niemand muss mit einem anderen Vertrag schließen (Negativ)
Ausnahmen
- Kontrahierungszwang, weil Daseinvorsorge (Pers.dienstleistung, Postdienstl.)
- wenn Ablehnung sittenwidrig wäre
2. Inhaltsfreiheit
- Gestaltungsfreiheit, Ausnahmen: zwingendes Recht
- Formfreiheit, d.h. schriftlich, mündlich ....), Ausnahme: Gesetz schreibt anderes vor
3. Aufhebungs- und Änderungsfreiheit
- pacta sunt servanda, Ausnahmen, Dauerschuldverhältnisse (Darlehen 488, Miete 535) => gesetzl. Regelungen