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Verkehrsgeschäft i.S.d. § 892 BGB
I. Personenverscheidenheit
= ein Rechtsgeschäft, bei dem auf der Erwerberseite mindestens eine Person beteiligt ist, die nicht auch auf der Veräußererseite beteiligt ist. Es darf keine wirtschaftliche Personenidentität gegeben sein.
II. h.M. kein Erwerb durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbauseinandersetzung unter Miterben
= ein Rechtsgeschäft, bei dem auf der Erwerberseite mindestens eine Person beteiligt ist, die nicht auch auf der Veräußererseite beteiligt ist. Es darf keine wirtschaftliche Personenidentität gegeben sein.
II. h.M. kein Erwerb durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbauseinandersetzung unter Miterben
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010