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(P) Gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung
Erwerb gem. § 398 + § 401 analog
Gutgläubiger Ersterwerb einer Vormerkung jedenfalls Möglich (= Bestellung einer Vormerkung in dem Glauben, der anderen Partei stehe das Eigentum zu)
Gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung
1. keine durch die Vormerkung zu sichernde Forderung (-) wg. strenger Akzessorietät
2. Vormerkung besteht nicht: § 892 BGB analog?
Wortlaut: kein gesetzlicher Übergang
Systematisch: gesetzlicher Übergang basiert auf rechtsgeschäftlichem Übergang (+)
Telos: kein Bedürfnis der Überbrückung von Zeitraum bis zur Eintragung (-)
Gutgläubiger Ersterwerb einer Vormerkung jedenfalls Möglich (= Bestellung einer Vormerkung in dem Glauben, der anderen Partei stehe das Eigentum zu)
Gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung
1. keine durch die Vormerkung zu sichernde Forderung (-) wg. strenger Akzessorietät
2. Vormerkung besteht nicht: § 892 BGB analog?
Wortlaut: kein gesetzlicher Übergang
Systematisch: gesetzlicher Übergang basiert auf rechtsgeschäftlichem Übergang (+)
Telos: kein Bedürfnis der Überbrückung von Zeitraum bis zur Eintragung (-)
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010