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Eigentumsgarantie, Art. 14
Schutzbereich
Schutzbereich
1. Schutzbereich
a. persönlicher Schutzbereich
(+) natürliche Personen; juristische Personen über Art. 19 III
(-) ausländische jur. Personen; Staat; Gemeinden
b. sachlicher Schutzbereich
Eigentum iSv Art. 14 sind nur solche Positionen, die der Gesetzgeber "zu einem bestimmten Zeitpunkt" als Eigentum iSv Art. 14 definiert hat. Der Eigentumsbegriff unterliegt somit einem ständigen Wandel. Geschützt sind:
aa. private vermögenswerte Positionen
(+) Sacheigentum, dingliche Rechte, Forderungen, Urheberschutz, Gewerbebetrieb.
(-) Vermögen als Ganzes (vor Steuern, Gebühren, Abgaben), Chancen, Erwartungen, rechtswidrige Positionen, Verdienstmöglichkeiten.
bb. öffentlich-rechtliche Vermögenspositionen
(+) Äquivalenz zur eigenen Leistung: Rentenanwartschaft, Arbeitslosengeld
(-) staatliche Gewährung: Subventionen, Zuschüsse, Sozialhilfe,
cc. Institut des Eigentums (keine Abschaffung erlaubt!)
a. persönlicher Schutzbereich
(+) natürliche Personen; juristische Personen über Art. 19 III
(-) ausländische jur. Personen; Staat; Gemeinden
b. sachlicher Schutzbereich
Eigentum iSv Art. 14 sind nur solche Positionen, die der Gesetzgeber "zu einem bestimmten Zeitpunkt" als Eigentum iSv Art. 14 definiert hat. Der Eigentumsbegriff unterliegt somit einem ständigen Wandel. Geschützt sind:
aa. private vermögenswerte Positionen
(+) Sacheigentum, dingliche Rechte, Forderungen, Urheberschutz, Gewerbebetrieb.
(-) Vermögen als Ganzes (vor Steuern, Gebühren, Abgaben), Chancen, Erwartungen, rechtswidrige Positionen, Verdienstmöglichkeiten.
bb. öffentlich-rechtliche Vermögenspositionen
(+) Äquivalenz zur eigenen Leistung: Rentenanwartschaft, Arbeitslosengeld
(-) staatliche Gewährung: Subventionen, Zuschüsse, Sozialhilfe,
cc. Institut des Eigentums (keine Abschaffung erlaubt!)