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öffentliche rechtliche Regelung der Ausbildung durch das BBiG
zu den öffentlich-rechtlichen Regelungen des BBiG zählen :
- die staatliche Anerkennung eines Ausbildungsberufes (§ 4)
- gesetzlicher Rahmen der zuständigen Behörden/Ausschüsse
/Institute (§§ 71 - 101)
- gesetzlicher Rahmen des Korporatismus (ebenfalls §§ 71 -101)
- gesetzlicher Rahmen der beruflichen Fortbildung, Umschulung
(§§ 53 - 63)
Das BBiG bildet den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ordnungsrahmen der betrieblichen Berufsausbildung, d.h. privatrechtliche Verträge müssen sich auch an die Vorgaben des BBiG halten.Mit privatrechtlichen Regelungen sind die Ausbildungsverträge zwischen Auszubildendem und dem ausbildenden Betrieb gemeint.
- die staatliche Anerkennung eines Ausbildungsberufes (§ 4)
- gesetzlicher Rahmen der zuständigen Behörden/Ausschüsse
/Institute (§§ 71 - 101)
- gesetzlicher Rahmen des Korporatismus (ebenfalls §§ 71 -101)
- gesetzlicher Rahmen der beruflichen Fortbildung, Umschulung
(§§ 53 - 63)
Das BBiG bildet den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ordnungsrahmen der betrieblichen Berufsausbildung, d.h. privatrechtliche Verträge müssen sich auch an die Vorgaben des BBiG halten.Mit privatrechtlichen Regelungen sind die Ausbildungsverträge zwischen Auszubildendem und dem ausbildenden Betrieb gemeint.
Flashcard info:
Author: Zechem
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 09.04.2010