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Rechtsverodnungen
Mit Verordnung bzw. Rechtsverordnung bezeichnet man eine von der Exekutive aufgrund eines formellen Gesetzes (Ermächtigungsgrundlage) erlassene Rechtsnorm (=materielles Gesetz). Die Ermächtigung ermöglicht es dem Parlament, die Regelung von Detailfragen an die Verwaltung abzugeben.
Vorraussetzungen:
Die Bedingungen für den Erlass von Verordnungen auf Bundesebene sind in Art. 80 GG geregelt:
>Zulässiger Verordnungsgeber (Bundesregierung,Bundesminister, Landesregierungen)
>Ermächtigungsgrundlage die Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt, dabei muss die Wesentlichkeitstheorie berücksichtigt werden.
>Die Verordnung muss die Ermächtigungsgrundlage angeben
>In den Fällen des Art. 80 Abs. 2 GG Zustimmung des Bundesrates.
Vorraussetzungen:
Die Bedingungen für den Erlass von Verordnungen auf Bundesebene sind in Art. 80 GG geregelt:
>Zulässiger Verordnungsgeber (Bundesregierung,Bundesminister, Landesregierungen)
>Ermächtigungsgrundlage die Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt, dabei muss die Wesentlichkeitstheorie berücksichtigt werden.
>Die Verordnung muss die Ermächtigungsgrundlage angeben
>In den Fällen des Art. 80 Abs. 2 GG Zustimmung des Bundesrates.