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Bund Länder Streit/ Obersatz Begründetheit
I.Zuständigkeit
II.Antragsteller-Antragsgegner
III.Streitgegenstand
IV.Antragsbefugnis
V.Form und Frist
Obersatz Begründetheit:
Der zulässige Antrag ist begründet,wenn die beanstandete Maßnahme/Unterlassen gegen eine Bestimmung des Grundgesetzes verstößt, die für das bundesstaatliche Rechtsverhältnis von Bedeutung ist und den Antragssteller in seinen Rechten verletzt .
II.Antragsteller-Antragsgegner
III.Streitgegenstand
IV.Antragsbefugnis
V.Form und Frist
Obersatz Begründetheit:
Der zulässige Antrag ist begründet,wenn die beanstandete Maßnahme/Unterlassen gegen eine Bestimmung des Grundgesetzes verstößt, die für das bundesstaatliche Rechtsverhältnis von Bedeutung ist und den Antragssteller in seinen Rechten verletzt .