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Strafbarkeit des untauglichen Versuches eines unechten § 13 StGB Unterlassungsdeliktes?
Lit. (-)
Telos: keine RG-Gefährdung mangels Einwirkung des Täters auf die Außenwelt.
h.M. (+) wg. § 23 III StGB
+ Telos: Rechtsfeindliche Gesinnung des Täters kann sich auch durch Unterlassen manifestieren.
Telos: keine RG-Gefährdung mangels Einwirkung des Täters auf die Außenwelt.
h.M. (+) wg. § 23 III StGB
+ Telos: Rechtsfeindliche Gesinnung des Täters kann sich auch durch Unterlassen manifestieren.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010