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Die Amtserledigung (Bundesregierung)
Das Amt eines Bundesministers erfolgt grundsätzlich durch einen förmlichen Akt (Bescheid) des Bundespräsidenten. Es gibt 2 Möglichkeiten.
1) Entlassung des BK oder der gesamten BReg.
Bundespräsident kann dies aus eigenem verfügen
Entlassung des VK oder eines einzelnen BM
Bundespräsident ist an Vorschlag des BK gebunden
2) Enthebung
durch den freiwilligen Rücktritt vom Amt (Demission)
durch das Misstrauensvotum des Nationalrates
durch gesetzlich bestimmte Fälle --> Amtsverlust
1) Entlassung des BK oder der gesamten BReg.
Bundespräsident kann dies aus eigenem verfügen
Entlassung des VK oder eines einzelnen BM
Bundespräsident ist an Vorschlag des BK gebunden
2) Enthebung
durch den freiwilligen Rücktritt vom Amt (Demission)
durch das Misstrauensvotum des Nationalrates
durch gesetzlich bestimmte Fälle --> Amtsverlust