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Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB
- "zur Mitwirkung berufen"- nach herrschender Auffassung reicht die dienstlich eröffnete Möglichkeit aus, in das Verfahren einzugreifen; nach a.A. ist eine tatsächliche Befassung mit der Sache erforderlich
- Strafvereitelung durch Unterlassen- Garantenstellung des Amtsträgers (Verpflichtung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens)
- h.M.: Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Legalitätsprinzip, § 153 StPO) bei einem Anfangsverdacht während der Amtszeit (+); bei außerdienstlicher Kenntniserlangung (+), sofern es sich um schwere, die Öffentlichkeit in besonderem Maße tangierende Straftaten handelt (vgl. § 138 StGB)
Tags: Strafvereitelung im Amt
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010