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Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB
- gerechtfertigt sind nur §§ 185, 186 StGB!
- Voraussetzungen:
- berechtigtes Interesse
- die Tathandlung gem. §§ 185, 186 StGB ist erforderlich, um das Interesse zu verfolgen
- Täter handelt subjektiv zur Interessenverfolgung
- die Tat muss angemessen sein (angemessen sind z.B. übertriebene und drastische Vormulierungen im politischen Meinungskampf, nicht dagegen jegliche Form der "Schmähkritik")
Tags: Wahrnehmung berechtigter Interessen
Source: juriq
Source: juriq
Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010