This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
112
25. Was ist die Personalvertretung und worin unterscheidet sich diese von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst?
Soll berufliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und gesundheitliche Interessen wahren und fördern.
Gewerkschaft (GÖD): Für überbetriebliche Interessen der öffentlich Bediensteten zuständig (z.B. bei Dienst- und Besoldungsrecht), = alleiniger Verhandlungspartner mit den Regierungsorganen). Mitglieder bekommen bei Arbeitsgericht Rechtsbeistand, sehr gute Juristen, spezialisiert, Jahrbuch Dienstrecht kostenlos.
Organe der Personalvertretung:
* Dienststellenversammlung: alle Bediensteten einer Dienststelle
* Dienststellenausschuss (ab 20 Bediensteten) oder Vertrauensperson (mind. 5 bis 19 Bedienstete): gewählte Personalvertretung
(weiters: Fachausschuss, Zentralausschuss, Wahlausschüsse)
Rechte des Dienststellenausschusses: Vorsitzender verhandelt mit Präsidenten des LSR (=wichtige Position, Wahlteilnahme stärkt).
Schriftliche Mitteilungen, Mitwirkung, Einvernehmen herstellen, allgemeine Anregungen und Vorschläge (bei Aufnahme, Dienstzuteilung, Versetzung, Vorgesetztenfunktion, Sonderurlaub über drei Tage, Auflösung des Dienstverhältnisses, Urlaubseinteilung, neue Arbeitsmethoden,...)
Wahlen: alle fünf Jahre (2009).
Bei Vertretungstätigkeit nicht weisungsgebunden, Verschwiegenheit, Versetzung oder Dienstzuteilung nur mit Zustimmung, disziplinäre Verfolgung nur mit Zustimmung der Personalvertretung!
Gewerkschaft (GÖD): Für überbetriebliche Interessen der öffentlich Bediensteten zuständig (z.B. bei Dienst- und Besoldungsrecht), = alleiniger Verhandlungspartner mit den Regierungsorganen). Mitglieder bekommen bei Arbeitsgericht Rechtsbeistand, sehr gute Juristen, spezialisiert, Jahrbuch Dienstrecht kostenlos.
Organe der Personalvertretung:
* Dienststellenversammlung: alle Bediensteten einer Dienststelle
* Dienststellenausschuss (ab 20 Bediensteten) oder Vertrauensperson (mind. 5 bis 19 Bedienstete): gewählte Personalvertretung
(weiters: Fachausschuss, Zentralausschuss, Wahlausschüsse)
Rechte des Dienststellenausschusses: Vorsitzender verhandelt mit Präsidenten des LSR (=wichtige Position, Wahlteilnahme stärkt).
Schriftliche Mitteilungen, Mitwirkung, Einvernehmen herstellen, allgemeine Anregungen und Vorschläge (bei Aufnahme, Dienstzuteilung, Versetzung, Vorgesetztenfunktion, Sonderurlaub über drei Tage, Auflösung des Dienstverhältnisses, Urlaubseinteilung, neue Arbeitsmethoden,...)
Wahlen: alle fünf Jahre (2009).
Bei Vertretungstätigkeit nicht weisungsgebunden, Verschwiegenheit, Versetzung oder Dienstzuteilung nur mit Zustimmung, disziplinäre Verfolgung nur mit Zustimmung der Personalvertretung!
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Source: S. 88 und erste Hälfte S. 89. (Man sollte über den an der Dienststelle tätigen Dienststellenausschuss Bescheid wissen; Fach- und Zentralausschuss werden nicht gefragt.)
Source: S. 88 und erste Hälfte S. 89. (Man sollte über den an der Dienststelle tätigen Dienststellenausschuss Bescheid wissen; Fach- und Zentralausschuss werden nicht gefragt.)
Flashcard info:
Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009