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Was ist unter Indemnität zu verstehen?
Indemnität bedeutet die Freiheit von jeder rechtlichen Verantwortung für Äußerungen, die Abgeordnete im Bundestagsplenum, in den Ausschüssen oder Fraktionen tätigen. Ausgenommen hiervon sind Verleumdungen, Art. 46 I GG.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010