This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
137
Stellen Sie die Bestandteile des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach § 266 HGB dar. Erläutern Sie, was sich unter den einzelnen Positionen wiederfindet. Nennen Sie ggf. Beispiele.
I. Gezeichnetes Kapital
• Enthält die Summe der Nennbeträge aller ausgegebenen Anteile einer Gesellschaft
Beispiel: Unternehmen hat 50.000 Aktien mit einem Nennbetrag von 5 € für 20 € verkauft. Unter dem Gezeichneten Kapital werden 50.000•5 €=250.000 € verbucht.
II. Kapitalrücklage
• Nimmt Überschuss von gezahltem Betrag über Nennbetrag auf
• In vorherigem Beispiel fließen 50.000•(20 €-5 €)=750.000 € in die Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
• Bildung erfolgt im Rahmen der Gewinnverwendung
1. Gesetzliche Rücklage
• Dotierung dient dem Gläubigerschutz
• Gem. § 150 I und II AktG müssen 5% des Jahresüberschusses in gesetzliche Rücklagen eingestellt werden bis diese zusammen mit Kapitalrücklagen 10% der Höhe des gezeichneten Kapitals erreicht haben
• Gilt für AG und KGaA
2. Rücklage für eigene Anteile
• Entspricht Korrekturposten für den Fall, dass Gesellschaft eigene Anteile hält
• Dotierung erfolgt aus Jahresüberschuss, auch wenn kein oder kein ausreichender Jahresüberschuss vorhanden ist, dadurch entsteht eventuell V erlust
• Sinn: Begrenzung der Gewinnausschüttung durch Korrekturposten zum gezeichneten Kapital, dadurch keine Ausschüttung an sich selbst
III. Gewinnrücklagen
3. satzungsmäßige Rücklagen
• Zuführung erfolgt, wenn Satzung einer Kapitalgesellschaft Zuführung zu Rücklagen vorschreibt
• Hier nur Verbuchung, wenn Satzung mehr als 10% des Grundkapitals für gesetzliche und Kapitalrücklagen vorschreibt, sonst bei gesetzlichen Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
• Nimmt gesamten zu thesaurierenden Gewinn nach Abzug der Zuführung zu gesetzlicher und satzungsmäßiger Rücklage auf
• Enthält die Summe der Nennbeträge aller ausgegebenen Anteile einer Gesellschaft
Beispiel: Unternehmen hat 50.000 Aktien mit einem Nennbetrag von 5 € für 20 € verkauft. Unter dem Gezeichneten Kapital werden 50.000•5 €=250.000 € verbucht.
II. Kapitalrücklage
• Nimmt Überschuss von gezahltem Betrag über Nennbetrag auf
• In vorherigem Beispiel fließen 50.000•(20 €-5 €)=750.000 € in die Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
• Bildung erfolgt im Rahmen der Gewinnverwendung
1. Gesetzliche Rücklage
• Dotierung dient dem Gläubigerschutz
• Gem. § 150 I und II AktG müssen 5% des Jahresüberschusses in gesetzliche Rücklagen eingestellt werden bis diese zusammen mit Kapitalrücklagen 10% der Höhe des gezeichneten Kapitals erreicht haben
• Gilt für AG und KGaA
2. Rücklage für eigene Anteile
• Entspricht Korrekturposten für den Fall, dass Gesellschaft eigene Anteile hält
• Dotierung erfolgt aus Jahresüberschuss, auch wenn kein oder kein ausreichender Jahresüberschuss vorhanden ist, dadurch entsteht eventuell V erlust
• Sinn: Begrenzung der Gewinnausschüttung durch Korrekturposten zum gezeichneten Kapital, dadurch keine Ausschüttung an sich selbst
III. Gewinnrücklagen
3. satzungsmäßige Rücklagen
• Zuführung erfolgt, wenn Satzung einer Kapitalgesellschaft Zuführung zu Rücklagen vorschreibt
• Hier nur Verbuchung, wenn Satzung mehr als 10% des Grundkapitals für gesetzliche und Kapitalrücklagen vorschreibt, sonst bei gesetzlichen Rücklagen
4. Andere Gewinnrücklagen
• Nimmt gesamten zu thesaurierenden Gewinn nach Abzug der Zuführung zu gesetzlicher und satzungsmäßiger Rücklage auf