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Klagebefugnis (allg.)
- Ist in allen Klagearten notwendig, direkt oder analog.
- Grundsatz in § 42 II VwGO
- benötigt die Verletzung von eigenen rechtlichen Positionen
+ Schutznormtheorie: ÖffR Normen die dazu dienen dem Interesse von Personen wie die des Klägers zu schützen
+ konkrete Möglichkeit der Verletzung dieser Rechte (Möglichkeitstheorie)
+ Addressatentheorie: wenn der Kläger Addressat eines belastendens VA ist
+ Gebot der Rücksichtsnahme: streitig ob Erweiterung oder Unterfall der Schutznormtheorie; kann Schutzweck begründen obwohl nach der Schutznormtheorie keiner vorliegt
- Grundsatz in § 42 II VwGO
- benötigt die Verletzung von eigenen rechtlichen Positionen
+ Schutznormtheorie: ÖffR Normen die dazu dienen dem Interesse von Personen wie die des Klägers zu schützen
+ konkrete Möglichkeit der Verletzung dieser Rechte (Möglichkeitstheorie)
+ Addressatentheorie: wenn der Kläger Addressat eines belastendens VA ist
+ Gebot der Rücksichtsnahme: streitig ob Erweiterung oder Unterfall der Schutznormtheorie; kann Schutzweck begründen obwohl nach der Schutznormtheorie keiner vorliegt
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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