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Was ist die Arbeitszeit per ArbZG?
Die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.(§2, Abs.1, ArbZG)
§2 ArbZG
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
§2 ArbZG
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
Tags:
Source: §2, Abs.1, ArbZG
Source: §2, Abs.1, ArbZG
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Recht
Topic: Arbeitsrecht
School / Univ.: DHBW Stuttgart
City: Stuttgart
Published: 10.02.2016