This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
198
Kommanditistenhaftung bei Gewinnausschüttung
- nach § 172 IV S. 2
- Anrechnung von Gewinnentnahme + Verzicht auf den Kommanditistenanteil
- muss immer unter der Haftsumme bleiben andernfalls wird eine beschränkte Haftung über die noch bestehende Einlage begründet
- Anrechnung von Gewinnentnahme + Verzicht auf den Kommanditistenanteil
- muss immer unter der Haftsumme bleiben andernfalls wird eine beschränkte Haftung über die noch bestehende Einlage begründet
Tags: Gesellschaftsrecht
Source:
Source: