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BT Untersuchungsausschuss
- Art 44 GG
- Beschlüsse können nicht richterlich geprüft werden; der Schlussbericht schon?
V'ssen
- Einsetzungsbeschluss; 1/4 der Mitglieder; Art 44 I GG
- Festlegung eines bestimmten Untersuchungsgegenstandes
- Zuständigkeit des BT
+ Abgrenzung zu LT UA, muss bundespolit. Entscheidung sein
- Erforschung im öff Interesse (polit./jurist.)
- Grenzen aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Regierungsinterna
- Beschlüsse können nicht richterlich geprüft werden; der Schlussbericht schon?
V'ssen
- Einsetzungsbeschluss; 1/4 der Mitglieder; Art 44 I GG
- Festlegung eines bestimmten Untersuchungsgegenstandes
- Zuständigkeit des BT
+ Abgrenzung zu LT UA, muss bundespolit. Entscheidung sein
- Erforschung im öff Interesse (polit./jurist.)
- Grenzen aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Regierungsinterna
Tags: Staatsrecht, Verfassungsrecht
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