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Was ist die Regelarbeitszeit nach ArbZG und wann kann man diesen verlängern?
8 Stunden die auf 10 Stunden verlängerbar sind wenn es einen Ausgleichszeitraum gibt.
§3, ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§3, ArbZG
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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Source: §3, ArbZG
Source: §3, ArbZG
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Recht
Topic: Arbeitsrecht
School / Univ.: DHBW Stuttgart
City: Stuttgart
Published: 10.02.2016