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Anfechtungsklage Übersicht
Mit der Anfechtungsklage nach § 42 VwGO kann man einen rechtswidrigen Verwaltungsakt (VA) angreifen.
Von der Anfechtung rechtswidriger VA ist das Vorgehen gegen nichtige VA zu unterscheiden.
Die Anfechtungsklage ist begründet, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wird (§ 113 Abs. 1 VwGO.