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Was versteht man unter Handlungsfähigkeit?
Fähigkeit durch Handel "Rechtswirkungen" hervorrufen zu können.
Geschäftsfähigkeit: durch eigene Willenserklärungen Rechte + Pflichten erwerben zu können. zB. Verträge schließen.
Deliktsfähigkeit: Haftung für angerichtete Schäden, Haftung für unerlaubte Handlungen §823.
Geschäftsfähigkeit: durch eigene Willenserklärungen Rechte + Pflichten erwerben zu können. zB. Verträge schließen.
Deliktsfähigkeit: Haftung für angerichtete Schäden, Haftung für unerlaubte Handlungen §823.
Flashcard info:
Author: Totti
Main topic: Maschinenbau
Topic: Rechtskunde
School / Univ.: FH
City: Hannover
Published: 28.03.2010