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Allgemeine Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I, 1 I Schutzbereich
-- 1.Schutzbereich
persönlcher Schutzbereich:
Menschenrecht
sachlicher Schutzbereich:
h.M Allgemeine Handlungsfreiheit:
Grundrechtlich geschützt werden alle Handlungsmöglichkeiten, die nicht bereits Schutzgut eines anderen Grundrechts sind. Es wird also jedes Menschliche Verhalten geschützt.
Persönlichkeitskerntheorie:
Der Schutzbereich ist lediglich auf die Gewährleistung der engeren persönlichen,. freilich nicht auf rein gesitige und sittliche Entfaltung beschränkten Lebenssphäre, reduziert.
persönlcher Schutzbereich:
Menschenrecht
sachlicher Schutzbereich:
h.M Allgemeine Handlungsfreiheit:
Grundrechtlich geschützt werden alle Handlungsmöglichkeiten, die nicht bereits Schutzgut eines anderen Grundrechts sind. Es wird also jedes Menschliche Verhalten geschützt.
Persönlichkeitskerntheorie:
Der Schutzbereich ist lediglich auf die Gewährleistung der engeren persönlichen,. freilich nicht auf rein gesitige und sittliche Entfaltung beschränkten Lebenssphäre, reduziert.