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Baurecht: Bauleitpläne
Welche Verfahrensfehler sind denkbar? Wo ist die Unbeachtlichkeit in der Prüfung anzuspreche?
Kann sich die Gemeinde vorab bezüglich eines Bebauungsplans verpflichten?
Welche Verfahrensfehler sind denkbar? Wo ist die Unbeachtlichkeit in der Prüfung anzuspreche?
Kann sich die Gemeinde vorab bezüglich eines Bebauungsplans verpflichten?
1) Ermittlungsdefiziet (früher Abwägungsdefizit): Relevante Belange wurden nicht ermittelt.
2) Bewertungsausfall (früher Abwägungsausfall): Abwägung der Belange hat überhaupt nicht stattgefunden.
3) Bewertungsfehleinschätzung (früher Abwägungsfehleinschätzung): Belang wird in seiner Bedeutung verkannt.
Prüfung: Nach einschlägien Fehler oder am Ende.
(P) Vorabbindung der Verwaltung: Grds Ermittlungsdefiziet, da Abwägung vorweggenommen wird. Anderesseits möchte Gemeinde Investitionen fördern.
BVerG (Flachglasentscheidung): Vorabbindung möglich wenn a) Vorwegnahme sachlich gerechtfertigt war; b) Vorwegnahme ordnungsgemäß beschlossen wurde; c) Vorentscheidung über den planerischen Inhalt selbst ohne Abwägungsfehler ist (antizipierte Abwägung). Beachte: Unzuständigkeit eines Organs ist kein Verfahrensfehler.
2) Bewertungsausfall (früher Abwägungsausfall): Abwägung der Belange hat überhaupt nicht stattgefunden.
3) Bewertungsfehleinschätzung (früher Abwägungsfehleinschätzung): Belang wird in seiner Bedeutung verkannt.
Prüfung: Nach einschlägien Fehler oder am Ende.
(P) Vorabbindung der Verwaltung: Grds Ermittlungsdefiziet, da Abwägung vorweggenommen wird. Anderesseits möchte Gemeinde Investitionen fördern.
BVerG (Flachglasentscheidung): Vorabbindung möglich wenn a) Vorwegnahme sachlich gerechtfertigt war; b) Vorwegnahme ordnungsgemäß beschlossen wurde; c) Vorentscheidung über den planerischen Inhalt selbst ohne Abwägungsfehler ist (antizipierte Abwägung). Beachte: Unzuständigkeit eines Organs ist kein Verfahrensfehler.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauleitpläne
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