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Nenne die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen. (3)
- Zug um Zug:
Befriedigung oder Annahmeverzug (wörtl. Angebot
reicht, Nachweis durch Urteil möglich)
- Kalendertag bestimmt, § 751
- Sicherheitsleistung:
Nachweis durch öffentl. (beglaubigte) Urkunde und
Zustellung, § 751 II
MERKE:
Es handelt sich um die Voraussetzungen, die vom Klauselerteilungsorgan nicht geprüft werden (-> einfache Klausel)
Befriedigung oder Annahmeverzug (wörtl. Angebot
reicht, Nachweis durch Urteil möglich)
- Kalendertag bestimmt, § 751
- Sicherheitsleistung:
Nachweis durch öffentl. (beglaubigte) Urkunde und
Zustellung, § 751 II
MERKE:
Es handelt sich um die Voraussetzungen, die vom Klauselerteilungsorgan nicht geprüft werden (-> einfache Klausel)
Tags: Klausel, Vollstreckungserinnerung
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 158
Source: Alpmann/Schmidt, ZPO, S. 158