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All main topics / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach/Rechtslage (Anfechtungsklage)
- nach Zeitpunkt der letzten BehEntscheidung; spätestens Widerspruchsbescheid
+ Gericht überprüft nur VerwEntscheidung=Kongrunenz der Prüfung von Beh und Gericht
- Ausnahmen:
+DauerVA=Zeitpunkt ist gerichtliche Entscheidung; DauerVA regeln noch nicht abgeschlossenen LebensSB und müssen wandelbar sein
+ BauR: AK d. Nachbarn gegen Genehmigung (Drittanfechtung) maßgeblicher Zeitpunkt ist Erteilung der Genehmigung ausser Änderung zugunsten des Bauwilligen
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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Author: Moon84
Main topic: Jura
Topic: Öffentliches Recht
Published: 14.05.2010

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