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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung, d.h.
Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-,
Plege-, und
Unfallversicherung,
dient der Absicherung von Arbeitnehmern gegen das Versorgungsrisiko
im Alter,
bei Krankheit,
von Arbeitslosigkeit,
von Pflegebedürftigkeit und
von Arbeits- und Wegeunfall.
Die Beiträge dieser Versicherungen werden bis auf die Unfallversicherung je zur Hälfte von AN und AG getragen.
Renten-,
Kranken-,
Arbeitslosen-,
Plege-, und
Unfallversicherung,
dient der Absicherung von Arbeitnehmern gegen das Versorgungsrisiko
im Alter,
bei Krankheit,
von Arbeitslosigkeit,
von Pflegebedürftigkeit und
von Arbeits- und Wegeunfall.
Die Beiträge dieser Versicherungen werden bis auf die Unfallversicherung je zur Hälfte von AN und AG getragen.
Flashcard info:
Author: zara
Main topic: Berufsausbildung
Topic: BWL
School / Univ.: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
City: Aachen
Published: 26.04.2010