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Wie kann der Vormerkungsberechtigte, für den Fall dass vormerkungswidrig ein Dritter als Eigentümer eingetragen wurde, die nach § 19 GBO notwendige Bewilligung des Dritten zu seiner Eintragung erreichen?
Den Anspruch auf die Zustimmung zur Eintragung gibt ihm § 888 BGB.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010