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Geschäftsunfähigkeit
a. Geschäftsunfähigkeit nach 104/105
- nicht das 7. Lebensjahr vollendet 104 I -> Eltern 1626
- Befinden Zustand der freie Willensbildung ausschließt, sofern dieser nicht vorübergehend
=> Willenerklärung nichtig
b. Geschäfte des täglichen Lebens volljähriger Geschäftsfähiger 105a => gilt als wirksam für Leistung und Gegenleistung , wenn ausgetauscht soll es dabei bleiben
c. vorübergehende Störung der Geistestätigkeit
- nicht geschäftsunfähig, aber WE nichtig
- nicht das 7. Lebensjahr vollendet 104 I -> Eltern 1626
- Befinden Zustand der freie Willensbildung ausschließt, sofern dieser nicht vorübergehend
=> Willenerklärung nichtig
b. Geschäfte des täglichen Lebens volljähriger Geschäftsfähiger 105a => gilt als wirksam für Leistung und Gegenleistung , wenn ausgetauscht soll es dabei bleiben
c. vorübergehende Störung der Geistestätigkeit
- nicht geschäftsunfähig, aber WE nichtig