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29. Was versteht man unter Vorschuss und Geldaushilfe?
Wenn unverschuldet in eine Notlage geraten oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe, dann auf Antrag:
Vorschuss: max. 7300 €, innerhalb von 120 Monaten zurückzuzahlen. Wenn die Höhe mehr als zwei Monatsbezüge beträgt: Sicherstellung und Ablebensversicherung nötig.
Geldaushilfe: Ist nicht zurückzuzahlen (bei Geburt eines Kindes, Heilbehelfe, Anschaffung einer neuen Brille,...)
Vorschuss: max. 7300 €, innerhalb von 120 Monaten zurückzuzahlen. Wenn die Höhe mehr als zwei Monatsbezüge beträgt: Sicherstellung und Ablebensversicherung nötig.
Geldaushilfe: Ist nicht zurückzuzahlen (bei Geburt eines Kindes, Heilbehelfe, Anschaffung einer neuen Brille,...)
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Source: S. 62
Source: S. 62
Flashcard info:
Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009