CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Strafrecht / Strafvollzug
8
Abgrenzung zur Strafvollstreckung
Die Strafvollstreckung gehört -wie auch ihre systematische Stellung in den §§ 449-463 d StPO zeigt - noch zum Strafprozess und umfasst vor allem folgende Maßnahmen, die zur Ausführung des Urteils notwendig sind:

- Zeitlich das Vorgehen von der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt (siehe etwa §§ 449, 451, 455-457 StPO)

- die allgemeine rechtliche und gerichtliche Überwachung der Vollstreckung von Geldstrafen, der Einziehung und des Verfalls sowie von Ersatz sowie von Ersatzfreiheitsstrafen(§§459-459i StPO)

- die Überwachung der Bewährung sowie die nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung sowie die Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 453-454a StPO)
Tags:
Source: Alpmann S. 176
New comment
Flashcard info:
Author: JuraStudi
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht
Published: 03.03.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English