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Was ist der Bundespräsident und welche Aufgaben hat er?
- Eines der obersten Bundesorgane
- Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er wird durch die Bundesversammlung (Bundesabgeordnete + gleiche Anzahl Mitglieder, die von den Landesparlamenten gewählt werden) gewählt (§54 GG).
- Aufgaben:
- Völkerrechtliche Vertretung des Bundes (§59 I GG)
- Auflösung des Bundestages (§§63 IV 3, 68 I 1 GG)
- Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze (§82 I 1 GG)
- Ernennung des Bundeskanzlers (§63, 67 GG)
- Ernennung und Entlassung der Bundesminister (§64 I GG)
- Der Bundespräsident hat also im Vergleich zu den anderen Bundesorganen wenige Befugnisse. Seine Aufgaben sind zum großen Teil rein Formell.
- Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er wird durch die Bundesversammlung (Bundesabgeordnete + gleiche Anzahl Mitglieder, die von den Landesparlamenten gewählt werden) gewählt (§54 GG).
- Aufgaben:
- Völkerrechtliche Vertretung des Bundes (§59 I GG)
- Auflösung des Bundestages (§§63 IV 3, 68 I 1 GG)
- Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze (§82 I 1 GG)
- Ernennung des Bundeskanzlers (§63, 67 GG)
- Ernennung und Entlassung der Bundesminister (§64 I GG)
- Der Bundespräsident hat also im Vergleich zu den anderen Bundesorganen wenige Befugnisse. Seine Aufgaben sind zum großen Teil rein Formell.
Tags: Auflösung des Bundestags, Durch Bundesversammlung gewählt, Ernennung des Kanzlers und der Minister, Oberstes Bundesorgan, Staatsoberhaupt, Verkündung von Gesetzen, Vertretung des Bundes
Source: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Source: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht