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Verhältnis von Anfechtung und ausserordentlicher Kündigung
Verdrängung der Anfechtung durch die ausserordentliche Kündigun?
- Rspr (-)
+ Anfechtung ist Vernichtung eines unwirksamen SchV; freie Willensbildung ist entscheidend
+ ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung eines wirksam zustande gekommenen Geschäfts
- Anfechtung erfordert keine Form- und Verfahrensvorschriften (Betriebsrat/Schriftform)
- Frist von 124 und 626 II BGB gehen auseinander
+ Arglistige Täuschung des AN ist nicht schutzwürdig durch die Vorschrift des § 626 II
gilt für Anfechtung nach § 123 I
Anfechtung nach 119 II
- V'ssen nach 119 II (+)
- Unverzüglichkeit iSd § 121
+ Wirkung des 626 II; unverzüglich als unbestimmter Rechtsbegriff wird durch die 2-Wochen Frist aus § 626 II aufgefüllt
- Rspr (-)
+ Anfechtung ist Vernichtung eines unwirksamen SchV; freie Willensbildung ist entscheidend
+ ausserordentliche Kündigung ist die Kündigung eines wirksam zustande gekommenen Geschäfts
- Anfechtung erfordert keine Form- und Verfahrensvorschriften (Betriebsrat/Schriftform)
- Frist von 124 und 626 II BGB gehen auseinander
+ Arglistige Täuschung des AN ist nicht schutzwürdig durch die Vorschrift des § 626 II
gilt für Anfechtung nach § 123 I
Anfechtung nach 119 II
- V'ssen nach 119 II (+)
- Unverzüglichkeit iSd § 121
+ Wirkung des 626 II; unverzüglich als unbestimmter Rechtsbegriff wird durch die 2-Wochen Frist aus § 626 II aufgefüllt
Tags: Anfechtung, Arbeitsrecht
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