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Verwendung von Rechtsbegriffen in der Sachverhaltsdarstellung
Zwar ist es grundsätzlich fehlerhaft, wenn die tatsächlichen Feststellungen Rechtsbegriffe enthalten, doch würde es in diesem Zusammenhang gekünstelt erscheinen, das Wort »Diebstahl« zu umschreiben, zumal es dabei um einen Begriff handelt, der auch im allgemeinen Sprachgebrauch geläufig ist.