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Schutzbereich Art 13
a) persönlich = nat + jur Personen (Art 19 III)
b) sachlich = Wohnung
- alle Räumlichkeiten die dem allgemeinen Zugriff entzogen sind und zum Arbeiten/Wohnungen geeignet sind
- auch Krankenzimmer/Kanzlei/Geschäftsräume
- elementarer Lebensraum d Einzelnen
+ kein Eindringen/Abhören gegen d Willen (AbwehrR)
- öffentliche Geschäftsräume (str)
+ (-) weil öffentlich / (+) weil Berechtigter entscheidungsbefugt
+ Schutz f Bewohner/Inhaber/Unternehmer/nicht Arbeiter/Angestellter
+ auch f Mieter die unrechtsmäßig weiterwohnt
- wg technischer Mittel kein direktes Eindringen notwendig; Abhörgeräte wie Eindringen -> str Art 13
- Online Durchsuchung und Art 13 (str)
+ (-) kein körperl Eindringen/ (+) Vglkb mit Richtmikrofon / (+) kein Unterschied ob Aktenordner genommen wird (dann Art 13 (+) unstreitig) oder PC-Files untersucht werden
b) sachlich = Wohnung
- alle Räumlichkeiten die dem allgemeinen Zugriff entzogen sind und zum Arbeiten/Wohnungen geeignet sind
- auch Krankenzimmer/Kanzlei/Geschäftsräume
- elementarer Lebensraum d Einzelnen
+ kein Eindringen/Abhören gegen d Willen (AbwehrR)
- öffentliche Geschäftsräume (str)
+ (-) weil öffentlich / (+) weil Berechtigter entscheidungsbefugt
+ Schutz f Bewohner/Inhaber/Unternehmer/nicht Arbeiter/Angestellter
+ auch f Mieter die unrechtsmäßig weiterwohnt
- wg technischer Mittel kein direktes Eindringen notwendig; Abhörgeräte wie Eindringen -> str Art 13
- Online Durchsuchung und Art 13 (str)
+ (-) kein körperl Eindringen/ (+) Vglkb mit Richtmikrofon / (+) kein Unterschied ob Aktenordner genommen wird (dann Art 13 (+) unstreitig) oder PC-Files untersucht werden
Tags: Definition, Verfassungsrecht
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