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Aufbau und Inhalt der Persönlichen Verhältnisse
Die Darstellung der persönlichen Verhältnisse erfordert keinen bestimmten Aufbau. Entscheidend ist allein, dass ihr Zweck, den Angeklagten vorzustellen und seine Persönlichkeit und Lebenssituation zu beschreiben, so gut wie möglich erfüllt wird. Der hier vorgeschlagene Aufbau mit seiner Unterteilung in einzelne Themenbereiche ist daher nicht zwingend, wird sich aber in vielen Fällen anbieten und hilft vor allem, keine erheblichen Umstände zu übersehen. Eine Gliederung erleichtert die Lesbarkeit; die Überschriften sollten im Urteilstext aber nur ausnahmsweise verwendet werden.
- Grunddaten und Familienverhältnisse
- Schulische/berufliche Entwicklung und wirtschaftliche Verhältnisse
- Sonstige besondere Umstände (körperliche oder geistige Erkrankungen, Drogenabhängigkeit, etc.)
- Vorstrafen und Vorahndungen
- Vorgänge im Ermittlungsverfahren