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Führt bereits die fehlende Begründung gem. § 80 III VwGO zu einem Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung?
Dies wird zum Teil verneint mit der Erwägung, dass eine fehlende Begründung keinen evidenten Rechtsverstoß darstelle und es sich sich somit nicht um einen mit § 44 VwVfG vergleichbaren schwerwiegenden und offenkundigen Rechtsverstoß handele. Dem ist jedoch nicht zu folgen, da aufgrund der eindeutigen Begründungsanforderung von § 80 III VwGO eine Offenkundigkeit vorliegt.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010