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Herstellen einer unechten Urkunde i.S.v. § 267 I Alt. 1 StGB
Täuschung über Aussteller (Aussteller nicht gleich Unterzeichner)
NICHT schriftliche Lüge.
Handlung: Herbeiführung oder Aufrechterhaltung des Irrtums.
Maßgeblich ist, was der objektive Dritte aus der Urkunde zu verstehen hat, nicht, was der Aussteller beabsichtigt.
Beachte: Ist ggf. Stellvertretung möglich? Bei privater unberechtigter offener Stellvertretung wohl offene Lüge über Stellvertretung (str.!)
Arg.: Vertreter gibt eigene We ab.
Anders bei Behörden, wenn nur die ausstellende Behörde maßgeblich.
NICHT schriftliche Lüge.
Handlung: Herbeiführung oder Aufrechterhaltung des Irrtums.
Maßgeblich ist, was der objektive Dritte aus der Urkunde zu verstehen hat, nicht, was der Aussteller beabsichtigt.
Beachte: Ist ggf. Stellvertretung möglich? Bei privater unberechtigter offener Stellvertretung wohl offene Lüge über Stellvertretung (str.!)
Arg.: Vertreter gibt eigene We ab.
Anders bei Behörden, wenn nur die ausstellende Behörde maßgeblich.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht BT
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010