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All main topics / Bildungswissenschaften / Fachbegriffe aus 33040 / 1A 33040 Fachbegriffe
1241
Prüfungsausschuss
Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfungen
- Ausbildungszeit muss zurückgelegt sein oder nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin enden
- schriftliche Ausbildungsnachweise, Teilnahme an Zwischenprüfungen
- Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- außerdem wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht
- grundsätzlich wird die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge zur gleichberechtigten Zulassungsalternative neben der Regelzulassung.

Besondere Fälle
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Zulassung, auch wenn die Regelvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Externenzulassung: eineinhalbfache im Beruf
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf
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Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Fachbegriffe aus 33040
School / Univ.: FernUniversität in Hagen
City: Hagen
Published: 07.06.2013

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