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Unechte Unterbilanz und ihre Folgen
Sobald ein Verlust nicht mehr durch Reserven und Gewinnvortrag gedeckt werden kann, entsteht ein Verlustvortrag in der Bilanz.
Solange dieser kleiner als 50% des Aktienkapitals ist, spricht man von einer unechten Unterbilanz.
Diese Situation hat keine gesetzliche Folgen.
Solange dieser kleiner als 50% des Aktienkapitals ist, spricht man von einer unechten Unterbilanz.
Diese Situation hat keine gesetzliche Folgen.
Flashcard info:
Author: Karteikarten Barbara
Main topic: BWL
Topic: Finanzierung
Published: 23.04.2010