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abweichenden Verhaltens und sozialer Kontrolle 2
Erst die Einbeziehung der Kontrollinstanzen (Reaktionsseite) in diese Betrachtung führte zu einer Erweiterung des Blickfeldes und dazu, daß Kriminalität nicht als eine Eigenschaft der Handlung des Kriminalisierten dargestellt wurde, sondern als Un-verturteil von anderen an diese Handlung herangetragen wird. So ist also von Handlungen, die kriminalisiert werden und von kriminalisierenden Handlungen auszugehen.
Zur Erklärung von Kriminalität werden Handlungstheorien benötigt, da bei den Kontrollierten wie bei den Kontrollierenden es sich um Handlungen handelt, die erfaßt werden sollen. Diese Theorien sollen sich nicht auf das Beobachtbare reduzieren, sondern die subjektive Bedeutung des Verhaltens einbeziehen.
Zur Erklärung von Kriminalität werden Handlungstheorien benötigt, da bei den Kontrollierten wie bei den Kontrollierenden es sich um Handlungen handelt, die erfaßt werden sollen. Diese Theorien sollen sich nicht auf das Beobachtbare reduzieren, sondern die subjektive Bedeutung des Verhaltens einbeziehen.