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All main topics / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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7. Skizzieren Sie den Aufbau des Landesschulrates (Organe).
1. Präsident:
= Landeshauptmann (weisungsgebunden ggü. MinisterIn). Kann amtsführenden Präsidenten einsetzen (ist in allen Bundesländern so geregelt).
* Oberster Repräsentant im Bundesland.
* führt Beschlüsse des Kollegiums aus
* Vorsitz des Kollegiums
* Chef des Amtes des Landesschulrates
Vizepräsident: nur Beratungs- und Kontrollfunktion, nicht Vertretung.

2. Kollegium:
= demokratisch (nach Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag):
* amtsführender Präsident
* Väter + Mütter schulbesuchender Kinder,
* Vetreter der Lehrerschaft (gleich viele wie Eltern)
= weisungsfrei. Beratend dazu: Behörden-, Religions- und gesetzl. Interessenvertreter, andere ExpertInnen.
Aufgaben: Verordnungen, Weisungen erlassen, Funktionäre bestellen, 3er-Ernennungsvorschläge (z. B. Schulleiter), Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben,...
Bei "Gefahr im Verzug" + Beschlussunfähigkeit vertritt der Präsident das Kollegium (ist dann nicht weisungsgebunden!)

3. Amt:
Besorgt die Geschäfte, "macht die eigentliche Arbeit". Leitung: rechtskundiger Beamter ("Landesschulratsdirektor"). Hierarchische Struktur, viele Juristen, Geschäftsordnung,...
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
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Author: dstockinger
Main topic: Rechtskunde
Topic: Dienstprüfungskurs
School / Univ.: Schulpsychologie Österreich
City: W
Published: 10.09.2009

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