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Was versteht man unter der Neuregelung des Rechts der Leistungsstörungen?
- Neugestaltung des Begriffs der Unmöglichkeit
=> dabei ist Anspruch auf Leistung ausgeschlossen
- Schuldnerverzug ist ähnlich wie zuvor geregelt
- Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung wurde aufgenommen
- Neufassung der Verantwortlichkeit des Schuldners
-Garantien und Rücktritt
=> dabei ist Anspruch auf Leistung ausgeschlossen
- Schuldnerverzug ist ähnlich wie zuvor geregelt
- Rechtsfigur der positiven Vertragsverletzung wurde aufgenommen
- Neufassung der Verantwortlichkeit des Schuldners
-Garantien und Rücktritt
Tags: Recht der Leistungsstörungen
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