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Aufgabe 12
Ober- und Untergrenze der handelsrechtlichen HK
Ober- und Untergrenze der handelsrechtlichen HK
§255 II S2
Material-EK Fertigungsmaterial
+ Fertigungs-EK Fertigungslöhne
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
=Untergrenze der handelsrechtl. HK
§255 II S3
WUG
+Material-GK
+Fertigung-GK
+Abschreibungen
+Kosten d. allg. Verwaltung bzw. Verwaltungsgemeinkosten
+Aufwendungen für freiwillige Sozial Leistungen
+Aufwendungen für berufliche Altersversorgung
+FK-Zinsen //Fremdkapital
=Obergrenze der Handelsrechtl. HK
Vorgehen Obergrenze der Handelsrechtl. HK:
1.Die Var. GK-Kosten jeweils / Produzierte Menge rechnen
2.Die Fixe Fertigungskosten aller Fetigungs Kostenstellen zusammenrechnen
3.Die fixen Gemeinkosten des Fertigungsbereiches bestehen zu 50% aus kalkulatorischen Abschreibun‐
gen, die die bilanziellen Abschreibungen um 10% überschreiten. => 50% der Fixe FK = Kalk. Abs. und werden nicht aktiviert.
Von den anderen 50% tut man so als beinhalten diese 10% bilanzielle Abschreibungen, diese zieht man herraus und addiert sie mit den (50%) FGK.
4.Freie Gemeinkosten sind ...
Material-EK Fertigungsmaterial
+ Fertigungs-EK Fertigungslöhne
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
=Untergrenze der handelsrechtl. HK
§255 II S3
WUG
+Material-GK
+Fertigung-GK
+Abschreibungen
+Kosten d. allg. Verwaltung bzw. Verwaltungsgemeinkosten
+Aufwendungen für freiwillige Sozial Leistungen
+Aufwendungen für berufliche Altersversorgung
+FK-Zinsen //Fremdkapital
=Obergrenze der Handelsrechtl. HK
Vorgehen Obergrenze der Handelsrechtl. HK:
1.Die Var. GK-Kosten jeweils / Produzierte Menge rechnen
2.Die Fixe Fertigungskosten aller Fetigungs Kostenstellen zusammenrechnen
3.Die fixen Gemeinkosten des Fertigungsbereiches bestehen zu 50% aus kalkulatorischen Abschreibun‐
gen, die die bilanziellen Abschreibungen um 10% überschreiten. => 50% der Fixe FK = Kalk. Abs. und werden nicht aktiviert.
Von den anderen 50% tut man so als beinhalten diese 10% bilanzielle Abschreibungen, diese zieht man herraus und addiert sie mit den (50%) FGK.
4.Freie Gemeinkosten sind ...