This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
1118
Beschreibe die Herausbildung der Schulpflicht und der verschiedenen Schultypen als grundlegende Strukturmerkmale des deutschen Bildungssystems im Kaiserreich
Schulpflicht: erste Proklamation durch Friedrich Wilhelm I (General Edict, 1717); zahlreiche weitere Bekräftigungen; Unterrichtspflicht im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (1794) → Durchsetzung erst in der zweiten Hälfte des 19. Jht. erreicht. (Unterscheidung zwischen niederen, gemeinen Schulen und höheren Schulen, Gymnasia)
Schultypen:
Etablierung des Preußischen Gymnasiums: Oberschulkollegium als treibende Kraft zur Neuordnung der höheren Schulen mit Hilfe der Ordnung des Berechtigungswesens
1. Abiturreglement (1788): Abitur als Nachweis der Studierfähigkeit; nicht als Bedingung. Voraussetzung für ein Stipendium
2. Abiturregelment (1812): Abitur verbindlich bei Staatsexamina; detailliertere Festlegung der Inhalte der Prüfung.
3. Abiturreglement (1834): Abitur als Voraussetzung für alle Studiengänge.
→ Wesentliche Charakteristika: Berechtigungswesen (Zgang zur Universität) und Bildungskonzept (Verpflichtung auf Allgemeinbildung; Abgrenzung von berufsbezogenen Inhalten)
Etablierung des niederen Schulwesens: weniger Bedeutung; Ziel ist Untertanenerziehung. Deutlich getrennt vom Gymnasium; Gegenentwurf. Bildungsbegrenzung wird in drei Stiehlschen Regulativen (1854) weiter geschärft: Bildungsinhalt sind nur noch elementare Kulturtechniken und Religion; auch Lehrerbildung ist darauf ausgelegt.
Etablierung des Mittelschulwesens: Bildungsangebot, das stärker auf Anwendbarkeit hin orientiert ist. „Nützlichkeitsdenken“ in der Aufklärung. Schulen, die Recht zur Abiturabnahme nicht erreicht hatten → Basis für Realschulentwicklung
Schultypen:
Etablierung des Preußischen Gymnasiums: Oberschulkollegium als treibende Kraft zur Neuordnung der höheren Schulen mit Hilfe der Ordnung des Berechtigungswesens
1. Abiturreglement (1788): Abitur als Nachweis der Studierfähigkeit; nicht als Bedingung. Voraussetzung für ein Stipendium
2. Abiturregelment (1812): Abitur verbindlich bei Staatsexamina; detailliertere Festlegung der Inhalte der Prüfung.
3. Abiturreglement (1834): Abitur als Voraussetzung für alle Studiengänge.
→ Wesentliche Charakteristika: Berechtigungswesen (Zgang zur Universität) und Bildungskonzept (Verpflichtung auf Allgemeinbildung; Abgrenzung von berufsbezogenen Inhalten)
Etablierung des niederen Schulwesens: weniger Bedeutung; Ziel ist Untertanenerziehung. Deutlich getrennt vom Gymnasium; Gegenentwurf. Bildungsbegrenzung wird in drei Stiehlschen Regulativen (1854) weiter geschärft: Bildungsinhalt sind nur noch elementare Kulturtechniken und Religion; auch Lehrerbildung ist darauf ausgelegt.
Etablierung des Mittelschulwesens: Bildungsangebot, das stärker auf Anwendbarkeit hin orientiert ist. „Nützlichkeitsdenken“ in der Aufklärung. Schulen, die Recht zur Abiturabnahme nicht erreicht hatten → Basis für Realschulentwicklung
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Fachbegriffe aus 33040
School / Univ.: FernUniversität in Hagen
City: Hagen
Published: 07.06.2013