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Schema Zulässigkeit Kommunalverfassungsbeschwerde
1. Zuständigkeit des BVerfG
Art. 93 I Nr. 4b GG; § 13 Nr. 8a, § 91 BVerfGG
2. Beschwerdefähigkeit
- Gemeinde/Gemeindeverbände
3. Beschwerdegegenstand
- Gesetze (formell/materiell)
+ SelbstverwaltungsR der Gemeinden soll geschützt werden; dem entgegensteht Art. 100 GG (ansprechen)
4. Beschwerdebefugnis
- mögliche eigene unmittelbare gegenwärtige Verletzung des SelbstverwaltungsR
+ unmittelbar = ohne Vollzugsakte
> Ausnahme wenn weitere RechtsVO notwendig ist
5. Beschwerdefrist = 93 III BVerfGG = 1 Jahr
6. Subsidiarität -> Abdrängung mgl auf § 46 StGHG
- Zulässigkeit der Klage vor StGH wie vor BVerfG
Art. 93 I Nr. 4b GG; § 13 Nr. 8a, § 91 BVerfGG
2. Beschwerdefähigkeit
- Gemeinde/Gemeindeverbände
3. Beschwerdegegenstand
- Gesetze (formell/materiell)
+ SelbstverwaltungsR der Gemeinden soll geschützt werden; dem entgegensteht Art. 100 GG (ansprechen)
4. Beschwerdebefugnis
- mögliche eigene unmittelbare gegenwärtige Verletzung des SelbstverwaltungsR
+ unmittelbar = ohne Vollzugsakte
> Ausnahme wenn weitere RechtsVO notwendig ist
5. Beschwerdefrist = 93 III BVerfGG = 1 Jahr
6. Subsidiarität -> Abdrängung mgl auf § 46 StGHG
- Zulässigkeit der Klage vor StGH wie vor BVerfG
Tags: Kommunalrecht, Verfassungsrecht
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