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All main topics / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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2.) Welche Belege für die Gültigkeit dieses Grundprinzips kennst du?
Allah hat gesagt: „Übe Nachsicht und gebiete entsprechend der Gewohnheit (wamur bil urfi) und wende dich ab von den Unwissenden.“ (7:199)

Buchari und Muslim
berichten, dass Aisha sagte:

„Hind bint Utba
sagte: „ O Gesandter Allahs, (mein Ehemann (Abu Sufjan ist ein geiziger Mann und er gibt mir und meinem Kind nicht genügend Geld, so dass es nur dann genug ist, wenn ich ohne sein Wissen etwas von ihm nehme. Da sagte der Prophet sas: Nimm soviel entsprechend dem, was üblich ist (oder: im Guten, arab. Bil ma'ruf), so dass es dir und deinem Kind genügt“

.An Nawawi sagt in seinen Erläuterungen zu Sahih Muslim zu diesem Hadith: „Aus diesem Hadith kann man u.a. ableiten, dass man auf das Gewohnheitsrecht zurückgreift in Dingen, wo es in der Scharia keine genaue Festlegung gibt.“

Der Prophet sas hat in vielen Dingen die Menschen einfach in ihren Sitten und Gebräuchen belassen. Dies war dann, wenn diese Sitten und Gebräuche kein Übel darstellten und es somit nicht durch die Scharia beseitigt werden musste.
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Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017

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