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Öffentlich-Rechtliche Streitigkeit
Richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses.
gängige Theorien:
- modifizierte Subjektstheorie; wer ist aufgrund des Rechtsverhältnis verpflichtet (Hoheitsträger verpflichtet?)
- Subordinationstheorie (stellt auf Über/Unterordnung ab)
- Interessentheorie (sind öffentliche Interessen betroffen)
- kumulative Anwendung der Theorien (Kombinationstheorie des BVerwG/BVerfG)
gängige Theorien:
- modifizierte Subjektstheorie; wer ist aufgrund des Rechtsverhältnis verpflichtet (Hoheitsträger verpflichtet?)
- Subordinationstheorie (stellt auf Über/Unterordnung ab)
- Interessentheorie (sind öffentliche Interessen betroffen)
- kumulative Anwendung der Theorien (Kombinationstheorie des BVerwG/BVerfG)
Tags: Verwaltungsprozessrecht
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