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All main topics / Jura / Privatrecht / PrivatR Gesetzliche Schuldverhältnisse
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Lehre vom Schutzzweck der Norm
Prüfung bei Kausalität
-> wird zusätzlich zur Adäquanztheorie angeführt, um Zurechnungsfragen zu entscheiden

Lehre von Schutzzweck der Norm: die vom Schädiger verletzte Norm muss gerade der Verhinderung des konkreten Verletzungserfolges dienen.

bei unmittelbaren Verletzung: immer (+)
bei mittelbaren Verletzung: wenn die Verletzung auf ein vom Täter geschaffenes unerlaubtes Risiko zurückgeht
≠ allgemeines Risiko, Schicksal
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Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Privatrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010

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