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Def.: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 - 1093 BGB)
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: gleiche Rechtsinhalt wie die Grunddienstbarkeit.
Unterschied: Berechtigter kann nur eine bestimmte Person sein, ohne Rücksicht darauf , ob sie Eigentümer eines Grundstückes ist & Vorteil für die Benutzung eines anderen Grundstückes ist nicht notwendig.
Unterschied: Berechtigter kann nur eine bestimmte Person sein, ohne Rücksicht darauf , ob sie Eigentümer eines Grundstückes ist & Vorteil für die Benutzung eines anderen Grundstückes ist nicht notwendig.
Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010