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Der Antragsteller muss geltend machen, durch Maßnahmen oder Unterlassungen des Antragsgegners in seiner verfassungsrechtlichen Rechtsstellung verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein.
Ja, dies hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Allerdings kann ein Gesetz im Organstreitverfahren nicht für nichtig erklärt werden.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010